Veterinäramt


Das Veterinäramt sorgt für die Einhaltung der besondern Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohlbefindens der Tiere. Grundlage hierfür ist das Tierschutzgesetz.

 

Das Veterinäramt überwacht insbesondere:

Die Tierhaltungen

Halter von Hunden und Katzen- und sonstiger Heimtiere, aber auch die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen.


Das Veterinäramt wird zunächst tätig bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Hier werden die Haltungsbedingungen sowie des Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere überprüft. Sollte sich der Verdacht bestätigen, werden vom Veterinäramt verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dies können z.b. Auflagen zur Verbesserung der gegebenen Bedingungen, die Forderung nach einem Sachkundenachweis des Tierhalters bis zur vorübergehende oder endgültige Wegnahme der betroffenen Tiere sein.

Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Einen Vordruck für eine Anzeige finden Sie hier.

 

Zum Schutze der Tiere ist die Ausübung verschiedener Tätigkeiten, die mit Tieren in Zusammenhang stehen, erlaubnispflichtig. Diese Betriebe werden regelmäßig von den zuständigen Mitarbeitern des Veterinäramtes kontrolliert, ebenso wie Nutztierhaltungen ( z.B. Rinder, Schafe, Pferde, Schweine), Schlachtstätten, Tieraustellungen und Zirkusbetriebe.

Die Sachverständigen können Grundstücke und Räume in denen Tiere gehalten werden, betreten, Tiere untersuchen und u.a. beschlagnahmen, bis eine ordnungsgemäße Tierhaltung sichergestellt ist.

 

Die entsprechenden Anträge auf Erteilung der jeweiligen Erlaubnis können beim Veterinäramt angefordert werden oder hier als pdf-Datei herunter geladen werden.

 

1. Das gewerbsmäßige Züchten, Handeln, Halten von Tieren, einschl. Unterhalten von Reit- und Fahrbetrieben und das Halten 

von Tieren in einem Tierheim oder ähnlicher Einrichtung. Einen Antrag finden Sie hier.

2. Der gewerbliche Transport von Tieren.

3. Haltung von Tieren in einem Zoo oder ähnlicher Einrichtung.

4. Das (gewerbsmäßige) Töten von Tieren

5. Die gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung.

 

Weiter Informationen zu Tierschutzangelegenheiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz.

 

Ansprechpartner/in


Ansprechpartner/in Raum Telefon Fax Email

Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Fachbereichsleitung

Friebertshäuser, Dr. Britt 

Fachbereichsleiterin 4-351 06172-999-6500 06172-999-9815 E-Mail

Veterinärwesen und Verbraucherschutz, stellv. Fachbereichsleitung

Dr. Haug, Peter 

Stellv. Fachbereichsleitung 4-349 06172-999-6510 06172-999-9815 E-Mail

Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Tierschutz

Oberdorfer, Karin 

Tiergesundheitsaufseherin 4-305 06172-999-6521 06172-999-9815 E-Mail


Quelle: http://www.hochtaunuskreis.de/Block/Gesellschaft+_+Soziales_+Gesundheit_+Verbraucherschutz+_+Tierschutz-p-12/Veterin%C3%A4rwesen+und+Verbraucherschutz/Tierschutz.html