Kennzeichnung Rassekaninchen

Zuchtmeldung

 

Damit Ihre Kaninchen im Vereinszuchtbuch registriert werden können, müssen Sie für jeden Wurf dem Zuchtbuchführer eine Zuchtmeldung übermitteln. Das entsprechende Formular dafür können sie vom Zuchtbuchführer erhalten. Es sind sämtliche Jungtiere des betreffenden Wurfes auf der Zuchtmeldung aufzuführen und innerhalb von sechs Wochen an den Zuchtbuchführer des Vereins zu melden.

Es empfiehlt sich bereits zum Zeitpunkt der Deckaktion das Formular mit den Daten des Rammler und der Häsin sowie dem Deckdatum auszufüllen. Dadurch haben Sie bereits einen Überblick über die gedeckten Häsinnen. Das Wurfdatum tragen Sie am Besten gleich am Wurftag ein. Die Anzahl der Jungen können sie nach der ersten Nestkontrolle eintragen. Sechs Wochen nach dem Wurfdatum, wenn die Geschlechter sicher festgestellt werden können, ist für jedes lebende Jungtier jeweils eine Zeile mit  Geschlecht, Farbe und Besonderheiten zu ergänzen. Sie können die Zuchtmeldung per Email an den Zuchtbuchführer schicken  (Button mit Mail von Peter)

 

 

 

Nach der Eintragung im Zuchtbuch erhalten Sie den, um die Täto-Nummer ergänzten, Deckschein sowie die Zuchtmeldung zurück. Bei der Tätowierung ist es Aufgabe des Tätowierers, dass im linken Ohr die laufende  Nummer sowie im rechten die Verband / Vereinskennzeichnung H274 eingetragen wird. 

 

 

Tätowieren der Jungtiere

 

Nach Terminvereinbarung erscheint der Tätowiermeister des Vereins bei dem Züchter und kennzeichnet die Tiere, denn nur tätowierte Kaninchen dürfen ausgestellt und später zur Zucht eingesetzt werden. Man muss zurückverfolgen können, von welchen Elterntieren die Nachkommen abstammen.

Diese Tätowierung erfolgt nach etwa sechs bis acht Wochen nach der Geburt der Jungtiere. Der Tätowiermeister drückt den Tieren mit einer Tätowierzange die Kennzeichnungen in beide Ohren. In das rechte Ohr wird die Kennzeichnung für den jeweiligen Landesverband und die Vereinsnummer und in das linke Ohr das Geburtsdatum mit Monat und Jahr sowie die laufende Zuchtbuchnummer tätowiert.

Beim Tätowieren der Jungtiere ist eine bindende Reihenfolge einzuhalten:

So sind erst alle Rammler 1,0 (Buben) und dann erst die Häsinnen 0,1 (Mädchen) zu tätowieren und zu nummerieren.

Beispiel :

Der Buchstabe im rechten Kaninchenohr steht für den jeweiligen Landesverband. Nachdem Landesverband wird die Vereinsnummer (Ortsverbandsnummer) tätowiert. Es gibt zwanzig verschiedene, vom ZDRK, festgelegte Buchstaben für die Länder:

 

Rechtes Kaninchenohr

H274 – das Kaninchen wurde in Hessen gezüchtet, im Verein Nummer 274.

Auch folgendes kann man lesen: HJ274 – das J hinter dem Buchstaben des

Landesverbandes steht für „Jugend“, das heißt, das Kaninchen gehört einem jugendlichen Kaninchenzüchter, der Tiere in Hessen im Verein Nummer 274 züchtet.

 

Tätowierung im linken Kaninchenohr

Im linken Kaninchenohr werden das Geburtsdatum des Tieres und die Nummer unter deres im Zuchtbuch eingetragen wurde, tätowiert. Für das Geburtsdatum werden nur die Nummer des Monats (bei einstelligen Monaten ohne Null) und nur die letzte Zahl der Jahreszahl verwendet. Dahinter folgt die fortlaufende Zuchtbuchnummer der Rasse. Bei November- und Dezember-Geborenen wird als Geburtsmonat die 0 verwendet.

 

Linkes Kaninchenohr

4612 – das Tier wurde im April (4) 2016 geboren und ist unter der Nummer 12 im

Zuchtbuch des Jahres 2016 unter der entsprechenden Rasse eingetragen.

 


Schleswig Holstein – U

Bremen - HB

Hamburg - HH

Weser Ems - I

Hannover - F

Brandenburg - D

Kurhessen - K

Mecklenburg - M

Rheinland - R

Rheinland Nassau - RN

Rheinland Pfalz - P

Sachsen - S

Sachsen Anhalt - G

Saarland - SR

Thüringen - T

Westfalen - W

Bayern - B

Baden - C

Württemberg (Hohenzollern) – Z

Hessen (Nassau) - H


 

 

Um den Tätowierstress zu minimieren oder gar auszuschliessen, werden die Ohren der " Jungtiere " unmittelbar vor dem Zangeneinsatz mit Eisspray ( wird normalerweise bei Sportverletzungen angewendet ) eingesprüht und ca. 10 - 20 Sekunden einwirken lassen. Der Erfolg ist verblüffend. 90% der Tiere nahmen den Vorgang überhaupt nicht mehr wahr, bei den restlichen war die Zappelei ( Schmerzwahrnehmung ) auf ein Minimum reduziert. Die vorher festgestellte Phase der Frustration blieb nach dieser Behandlung aus und bis heute ist nach dieser Vorgehensweise kein Tier mehr im zeitlichen Zusammenhang mit der Tätowierung erkrankt.

 

 

 

BESTIMMUNGEN

 

FÜR DIE KENNZEICHNUNG VON RASSEKANINCHEN UND DIE VEREINSZUCHTBUCHFÜHRUNG

 

§1

 

Die Kennzeichnung hat nach den Vorschriften des Zentralverbandes Deutscher Rasse- Kaninchenzüchter e.V. (ZDRK) und nach den Bestimmungen der Landesverbände zu erfolgen.

 

§2

 

Zuchtbuchführung und Tätowierung dürfen nicht von einer Person ausgeführt werden.

 

§3

 

Es dürfen nur rassereine Kaninchen, Neuzüchtungen, Nachzüchtungen und Kreuzungen nach den besonderen Bestimmungen gekennzeichnet werden.

 

§4

 

Neuzüchtungen und Nachzuchten bedürfen der Genehmigung des zuständigen Landesverban- des. Kreuzungszuchten bedürfen der Genehmigung des ZDRK. Die Tiere sind mit einem „N“ bzw. „K“ vor dem Vereinskennzeichen im rechten Ohr zu kennzeichnen.

 

§5

 

Es dürfen nur Jungtiere von tätowierten Elterntieren gekennzeichnet werden.

 

§6

 

Die Kennzeichnung darf nur nach Vorlage einer Zuchtmeldung und nach Eintragung im Vereinszuchtbuch erfolgen.

 

§7

 

Jeder Verein ist verpflichtet, ein Vereinszuchtbuch zu führen.

 

§8

 

Die Kennzeichnung hat zu erfolgen, wenn sich die Jungtiere noch bei der Mutterhäsin befinden.

 

§9

 

Der Züchter hat den Wurf, den er kennzeichnen lassen will, innerhalb von 6 Wochen nach der Geburt beim Zuchtbuchführer anzumelden (Abgabe der Zuchtmeldung).

 

§ 10

 

Jungtiere, welche von einer Amme aufgezogen wurden, dürfen nur dann gekennzeichnet werden, wenn das Unterlegen bei der Amme durch Zeugen belegt werden kann. Die unterlegten Jungtiere müssen sich von den Jungtieren der Amme unterscheiden.

 

§ 11

 

Bei spalterbigen Rassen sind die einfarbigen Tiere ebenfalls zu kennzeichnen, sie können zur Zucht eingesetzt, aber nicht ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rassen, bei denen andersfarbige Tiere im Wurf fallen.

 

Ausgestellt können nur die Tiere werden, wie sie im Vereinszuchtbuch als Rasse mit der entsprechenden Farbbezeichnung eingetragen sind.

 

§ 12

 

Bei jeder Rasse/Farbenschlag beginnt die Zuchtbuchnummer jedes Jahr mit der Ziffer 1, sowohl bei den Senioren als auch bei der Jugend.

 

§ 13

 

Für jede Rasse ist im Vereinszuchtbuch mindestens ein besonderes Blatt zu führen.

 

§ 14

 

Auf Anforderung des zuständigen Landesverbandes ist das Zuchtbuch zur Kontrolle zur Verfügung zu stellen.

 

§ 15

 

Nachtätowierungen sind grundsätzlich nicht erlaubt, mit einer Ausnahme. Wird bei zwei Tieren versehentlich die gleiche Zuchtbuchnummer eintätowiert, z.B. 3.3.17, so wird bei dem einen Tier der 17 eine 0 hinzugefügt, diese lautet dann 3.3.170. Dieser Vorgang ist unbedingt im Vereinszuchtbuch unter der Spalte „Bemerkun- gen“ festzuhalten.

 

Diese und andere versehentliche Tätowierungen sind grundsätzlich im Zuchtbuch zu vermerken, und auf Wunsch des Züchters ist ihm dieser Vorgang vom Vereinszuchtbuchführer zu bestätigen. Der 1.Vorsitzende des Vereins hat dies gegenzuzeichnen.

 

Werden bei Ausstellungen fehltätowierte Tiere vorgestellt und die Bestätigung des Vereins liegt schriftlich vor, dann sind diese Tiere zur Bewertung zugelassen. Ein entsprechender Hinweis hierzu ist in § 4 der AAB vom Oktober 2004 aufgenommen.