Meldepflicht allgemein


Meldepflichtig zur Hessischen Tierseuchenkasse sind alle Tierhalter der nachstehend aufgeführten Tierarten, deren Tiere unabhängig vom Geschlecht oder Alter in Hessen gehalten werden. Unerheblich ist auch die Art der Nutzung, ob landwirtschaftlich oder private Hobbyhaltung. 


Einhufer Pferde einschließlich Fohlen; Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide

Rinder Die Bestandszahlen der rinderhaltenden Betriebe übernimmt die Hessische Tierseuchenkasse aus der Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)

Schafe alle Rassen einschließlich Lämmer

Schweine Zuchtschweine, Mastschweine und Ferkel

Ziegen alle Rassen einschließlich Lämmer

Bienen nur Völker, die nicht beim Landesverband Hessischer Imker (LHI) gemeldet sind

Geflügel Hühner, Puten, Enten, Gänse, Laufvögel, Tauben, Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln

Fische Salmoniden, - Speise- und Satzfische (ab 2012 ausgesetzt)

Gehegewild Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr gehalten werden



Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Tier hat. Die Eigentumsverhältnisse spielen hierbei keine Rolle.


Tiere, die im Laufe des Jahres nur vorübergehend ihren Herkunftsbetrieb verlassen und auf fremde Weideflächen verbracht werden, brauchen nicht noch einmal gemeldet werden.


NEUANMELDUNG

Neuanmeldung

Wenn Sie noch nicht bei der Hessischen Tierseuchenkasse registriert sind können Sie dies unter Erstanmeldung vornehmen. Bitte füllen Sie alle Felder aus, die mit Sternchen (Pflichtfelder) gekennzeichnet sind und tragen Sie die Anzahl der von Ihnen gehaltenen Tiere ein.


Meldepflichtige Tierarten müssen ab dem ersten Tier gemeldet werden. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, da Sie nach Absenden der Meldung eine Bestätigungsmail erhalten.


STICHTAGSMELDUNG

Stichtagsmeldung

Wenn Sie bereits bei der Hessischen Tierseuchenkasse registriert sind erhalten Sie für die Meldung zum Stichtag 01.01.2015 ein Meldeformular mit ergänzenden Informationen zum aktuellen Meldeverfahren. Sie können sich auch mit ihrem Kennwort in Verbindung mit Ihrer TSK-Nr. einloggen und das online-Formular Bestandsmeldung nutzen.


Bitte melden Sie die Zahl aller Tiere, die Sie am 01.01.2015 halten, unabhängig vom Geschlecht der Tiere, der Rasse oder der Nutzungsart. Geben sie bitte nur die Tierarten an, die im Formular aufgeführt sind.

NACHMELDUNG

Nachmeldung

Bitte beachten Sie auch Ihre Verpflichtung zur Nachmeldung, wenn sich nach dem Stichtag die Anzahl einer Tierart in Ihrem Bestand um mehr als 10% - mindestens 5 Tiere - erhöht oder eine Tierart neu aufgenommen wird.


Bitte melden Sie nur die Tiere nach, die nach dem Stichtag hinzu gekommen und noch nicht gemeldet sind.

Bestandsminderungen im Laufe des Jahres werden nicht berücksichtigt.


ÄNDERUNGSMELDUNG

Änderungsmeldung

Änderungen der Postanschrift, dem Standort der Tiere oder bei Heirat die Änderung des Familiennamens sind vom Tierhalter an die Tierseuchenkasse zu melden. 

Für Hofübergabe, Umfirmierung oder Verpachtung Ihres Betriebes haben wir unter Vordrucke (PDF) ein Formular hinterlegt.




ABMELDUNG

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Abmeldung

Nur wenn Sie dauerhaft keine Tiere mehr halten, kreuzen Sie bitte das Feld „Gesamte Tierhaltung beendet“ auf dem Meldebogen an.


Was Sie noch wissen sollten

Bei gemeinsamen Tierhaltungen (z.B. in Pferdepensionen oder Geflügelvereinen mit Gemeinschaftsvolieren) ist der vor Ort Verantwortliche der Tierhalter für alle in seiner Obhut und Pflege befindlichen Tiere. Wenn Sie als Eigentümer von Tieren, besonders von Pferden oder Rassegeflügel, ihre Tiere zur Haltung, Hege und Pflege in fremde Obhut gegeben haben, sind Sie nicht Tierhalter im Sinne des Tiergesundheitsgesetztes und deshalb auch nicht melde- und beitragspflichtig.


Liegt der Tierseuchenkasse bis zum 15.02.2015 keine Tierbestandsmeldung bzw. Abmeldung für das Beitragsjahr vor, so kann der Tierbestand des Vorjahres für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt werden.


Quelle: http://www.hessischetierseuchenkasse.de/